Informationen zu einem Auslandsaufenthalt in der Oberstufe

Liebe Schülerinnen und Schüler!
Ihr interessiert euch für einen Aufenthalt in einem anderen Land? Diese tolle Erfahrung wollen wir als Marienschule gerne unterstützen. Daher findet ihr in diesem Merkblatt erste wichtige Informationen zu den Möglichkeiten, die wir bieten können und zu Organisationen, an die ihr euch wenden könnt, um weitere Information zu bekommen.
Allgemeine Informationen
Da im Zuge der Umstellung auf G9 der mittlere Schulabschluss und die Qualifizierung für die Oberstufe mit dem Schuljahresendzeugnis der 10. Klasse erteilt werden (Ende der Sekundarstufe I), ist zukünftig die Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase/EF) bzw. das erste Jahr der Qualifikationsphase (Q1) für individuelle Auslandsaufenthalte vorgesehen. In der Regel wird aber die EF (6 – 12 Monate) dafür genutzt.
Diese genannten Vorgaben basieren nicht auf der individuellen Entscheidung der Schule, sondern gelten in NRW landesweit.
Schulische Voraussetzung für die Teilnahme an einem Auslandsaufenthalt ist die erwartbare Versetzung in die Jahrgangsstufe, in der der Auslandsaufenthalt stattfinden soll. Soll die schulische Laufbahn nach der Rückkehr z.B. bei einem einjährigen Aufenthalt während der EF nahtlos fortgesetzt werden, muss das Zeugnis, mit dem man sich bewirbt, einen Leistungsstand aufweisen, der eine erfolgreiche Mitarbeit in der anschließenden Qualifikationsphase erwarten lässt. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter nach Abstimmung in der Klassenkonferenz (s. Info ‚Vorversetzung‘ am Ende dieses Schreibens). Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, muss nach der Rückkehr die Schullaufbahn dann in der EF fortgesetzt werden. Bei einem halbjährigen Aufenthalt im ersten Halbjahr der EF wird die Schullaufbahn im zweiten Halbjahr fortgesetzt.
Im Gastland besucht ihr eine allgemeinbildende Schule, macht Hausaufgaben und schreibt Klausuren, wie einheimische Schüler auch. Abschlüsse werden allerdings nicht anerkannt.
Fragen zum Erwerb des Latinums müssen vorher mit den Lateinlehrern/-innen besprochen werden. Weitere Informationen dazu findet ihr hier:
Vor allen in den Hauptfächern empfiehlt es sich, während des Aufenthaltes per Mail in Kontakt mit Mitschülern und Lehrkräften zu bleiben, um bezüglich des Unterrichtsstoffes auf dem Laufenden zu bleiben.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, für einen kürzeren Zeitraum ins Ausland zu gehen, um z.B. einen Sprachkurs zu absolvieren. Die verwirrende Vielfalt an Möglichkeiten haben wir versucht, auf der nächste Seite ein bisschen für euch zu sortieren. Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch eine Qualitätsgarantie für die erwähnten Organisationen kann natürlich nicht gegeben werden. Alle Angaben in diesem Merkblatt erfolgen somit ohne Gewähr!
Den aktuellen Stand z.B. bezüglich der Preise, Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsfristen etc. solltet ihr unter den angegebenen Internetseiten selbständig überprüfen.
Allgemeine Informationen über Sprachreisen und Auslandsaufenthalte
Gute Broschüren und Ratgeber zu Sprachreisen, Sprachkursen und anderen Auslandsaufenthalten
gibt es bei der Aktion Bildungsinformation e.V. unter www.abi-ev.de
Allgemeine Informationen gibt es auch unter
http://www.schueleraustausch-portal.de
http://www.auslandsaufenthalt.org
http://www.sprachreise-suche.de
Das Land NRW bietet ebenfalls nützliche Hinweise rund um einen Auslandsaufenthalt und speziell geförderte Landesprogramme für individuelle Schüleraustausche.
www.schulministerium.nrw/landesprogramme-individueller-schueleraustausch
Gemeinnützige Organisationen, die Auslandsaufenthalte vermitteln
https://www.rotary.org/de/our-programs/youth-exchanges
http://www.karriere-im-ausland.de/programme/schueleraustausch
http://www.opendoorinternation.de
Stipendien des parlamentarischen Patenschaftsprogramms des deutschen Bundestages
www.bundestag.de/internat/internat_austausch
Eine kleine Auswahl an privaten Anbieter für Sprachreisen/Auslandsaufenthalte in England,
Frankreich, den USA etc.
Zusammenfassung der meist gewählten Optionen für einen Auslandsaufenthalt:
Weg A: Auslandsaufenthalt innerhalb des 1. Halbjahres der EF
Nach Rückkehr: Fortsetzung der Schullaufbahn im 2. Halbjahr der EF.
Weg B: Auslandsaufenthalt im ganzen Jahr während der EF
Nach Rückkehr: Fortsetzung der Schullaufbahn im 1. Halbjahr der EF –
ODER (bei Vorversetzung = Überspringen) im 1. Halbjahr der Q1;
bei Vorversetzung ist auch ein Auslandsaufenthalt nur für das 2. Halbjahr der EF denkbar.
Voraussetzung einer Vorversetzung:
– im Durchschnitt mindestens befriedigende,
– keine nicht-ausreichenden und
– in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung
Nach der Rückkehr muss der Schüler/die Schülerin den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten.
Weg C: Auslandsaufenthalt im ganzen Jahr während der Q1
Nach Rückkehr: Fortsetzung der Schullaufbahn im 1. Halbjahr der Q1
Bei Rückfragen wendet euch gerne an Fr. Schuldt (nicole.schuldt@mse.euskirchen.de)